Allgemeine Geschäftsbedingungen


NALPMD

Niko Alexas, LL.M.
Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney



1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Mandate zwischen NALPMD und seinen Auftraggebern, die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg.


2. NALPMD wird den Auftrag des Auftraggebers nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausführen. NALPMD ist durch die Berufsordnung der Patentanwälte (BOPA) verpflichtet, einen möglichen Auftrag auf widerstreitende Interessen gemäß § 5 BOPA, erforderliche Sachkenntnis gemäß §10 Nr. 1 BOPA und bestehende Fristenlage gemäß §10 Nr. 2 BOPA zu prüfen. Zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes wird NALPMD den Auftrag des Auftraggebers gemäß § 5 BOPA ablehnen, wenn eine nach vernünftigem Dafürhalten hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Interessenskonflikts besteht.


3. NALPMD ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Mandats bekannt wird, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit BOPA oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung von NALPMD in eigener Sache die Offenbarung erfordern.


4. NALPMD wird die Mandatsbearbeitung ohne unnötige Verzögerungen vornehmen. Die Honorare, Auslagen und Gebühren bestimmen sich nach den getroffenen Vergütungsvereinbarungen bzw. nach den Gebührenordnungen von NALPMD oder nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Gebührenbestimmungen des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwälte. NALPMD ist nach den Bestimmungen der BOPA berechtigt, bei Erteilung des Mandats für die voraussichtlich entstehende Vergütung einen angemessenen Vorschuss in Rechnung zu stellen und die Aufnahme und/oder Fortsetzung der Tätigkeit von dessen Bezahlung abhängig zu machen. Die Vergütung ist jeweils nach Zugang einer Rechnung beim Auftraggeber sofort fällig; nach 30 Tagen treten Verzugszinsen hinzu. Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Forderungen von NALPMD ist nur zulässig, soweit die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


5. Der Auftraggeber wird zur Erledigung des Auftrages mitwirken soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere wird er NALPMD unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig übergeben, und offizielle Gebühren so rechtzeitig überweisen, dass NALPMD eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber wird alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen der Kanzlei zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache halten.


6. Die von NALPMD an dem Auftraggeber zur Stellungnahme und Überprüfung übersandten Unterlagen sind vom Auftraggeber auf ihre technische Richtigkeit und sonstige Fehler zu prüfen. Falls der Auftraggeber nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums entsprechende Korrekturen mitteilt, kann NALPMD davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Unterlagen als richtig und vollständig akzeptiert hat.


7. NALPMD ist berechtigt, insbesondere zur Vertretung der Angelegenheiten in ausländischen Staaten, ausländische Kollegen zu beauftragen. NALPMD ist weiterhin befugt, auch im Inland Untervollmacht an andere Kollegen zu erteilen. NALPMD wird diese Personen mit der notwendigen Sorgfalt auswählen. NALPMD ist nicht verantwortlich für Arbeiten, die von ausländischen Kollegen im Ausland durchgeführt werden.


8. Falls der Auftraggeber die Leistungen von NALPMD beanstandet oder er durch die Leistungen von NALPMD unmittelbar einen Schaden erlitten hat, hat er NALPMD darüber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, nachdem er den Schaden festgestellt hat, zu unterrichten. Die Beanstandung muss jedoch spätestens ein Jahr nach Beendigung des jeweiligen Mandats an NALPMD gemeldet werden. In einem solchen Fall gilt als vereinbart, dass der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens auf EUR 250.000 (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro) beschränkt ist. NALPMD hat eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen. Falls der Auftraggeber der Ansicht ist, dass eine Angelegenheit eine höhere Absicherung erfordert, sind hierfür vor Aufnahme der Bearbeitung besondere Regelungen zu treffen. Die Kosten für die höhere Absicherung trägt dann der Auftraggeber. Bei Recherchen wird für die Vollständigkeit der Ergebnisse, insbesondere soweit sie durch die benutzten Recherchemittel wie Datenbanken bedingt sind, keine Gewähr übernommen.


9. Alle Mitteilungen von NALPMD werden an die letzte angegebene Adresse des Auftraggebers versandt. Falls NALPMD die Mitteilungen nicht an den Auftraggeber zustellen kann, weil dieser NALPMD nicht von einer Adressenänderung unterrichtet hat, wird NALPMD keine weiteren Schritte zur Ermittlung der Adresse des Auftraggebers unternehmen. Für Schäden, die dem Auftraggeber durch Nichtmitteilung einer Adressenänderung entstehen, haftet allein der Auftraggeber.


10. Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Patentanwaltsordnung und die Richtlinien für die Berufsausübung der Deutschen Patentanwälte.


11. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Jeder Vertragspartner kann für diesen Fall aber eine Bestimmung verlangen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am besten erreicht.


12. Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Mandatsverhältnis wird das Landgericht Ravensburg als örtlich und sachlich zuständig vereinbart. Die Mandatsvereinbarung unterliegt deutschem materiellem Recht.

NALPMD

Niko Alexas, Dipl.-Ing., LL.M.

Patentanwalt
European Patent Attorney
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