Innovationen schützen -
Vorsprung sichern.

LEISTUNGEN IM BEREICH

PATENTE & GEBRAUCHS­MUSTER

Patente sind territoriale Ausschließ­lichkeits­rechte, die Schutz gegen die Fremdbenutzung Ihrer Erfindungen gewähren und die strategisch gegen Wettbewerber eingesetzt werden können. Das Gebrauchsmuster ist eng mit dem Patent verwandt. Das "kleine Patent" ist der schnelle und kostengünstige Weg zum Schützen technischer Neuerungen, weil hier nur eine formelle Prüfung durch das Patentamt erfolgt. Die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre, die eines Patents 20 Jahre.

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Innovationsberatung
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Ausarbeitung von Anmeldestrategien
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Ausarbeitung von Patentanmeldungen
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Führung amtlicher Prüfungsverfahren

LEISTUNGEN IM BEREICH

MARKEN

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Mit einer Marke lassen sich die Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden. Gängige Markenformen sind z.B. eine Wortmarke, Bildmarke, eine Wort-Bild-Marke oder eine 3-D-Marke.

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Beratung zum Markenschutz
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Markenrecherchen
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Ausarbeitung von Anmeldestrategien
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Ausarbeitung von Marken­anmeldungen
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Führung amtlicher Prüfungsverfahren

LEISTUNGEN IM BEREICH

DESIGNS

Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsformen, also die die äußere Form- und Farbgestaltungen von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen.

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Beratung zum Designschutz
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Designrecherchen
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Ausarbeitung von Anmelde­strategien
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Ausarbeitung von Design­anmeldungen
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Führung amtlicher Prüfungs­verfahren

ANGRIFF & VERTEIDIGUNG

Wenn ein erteiltes oder registriertes Schutzrecht Ihre wirtschaftliche Tätigkeit stört oder Sie konkret aus einem Schutzrecht bedroht werden, so gibt es die Möglichkeit diese Schutzrechte anzugreifen, wie bspw. durch Einsprüche oder Nichtigkeits­klagen bei Patenten.

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Beratung und Analyse
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Vertretung in Einspruchs- und Nichtigkeits­verfahren vor dem DPMA und BPatG

VERTRÄGE & LIZENZEN

Gewerbliche Schutzrechte sind handelbare Güter die verkauft, lizenziert oder verpfändet werden können. Durch Verträge lassen sich Rechtsübergänge regeln. Durch Lizenzen wird die Einräumung von Nutzungsrechten geregelt.

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Ausarbeitung von Verträgen (Entwicklungs- und Kooperations­verträgen)
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Ausarbeitung von Lizenzverträgen

ARBEIT­NEHMER­ERFINDUNGS­RECHT

Erfindungen von Arbeitnehmern in Deutschland unterliegen dem Arbeitnehmer­erfindungsgesetz (ArbEG). Das ArbEG definiert welche Erfindungen unter dieses spezielle Gesetz fallen, die Bedingungen unter welchen das Recht an der Erfindungen unter dieses spezielle Gesetz fallen, die Bedingungen unter welchen das Recht an der Erfindung von einem Arbeitnehmer an den Arbeitgeber übergeht und welche Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber daraus entstehen. So steht dem Arbeitnehmer unter anderem eine angemessene Vergütung zu. Die Berechnung dieser Vergütung ist in den Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmer­erfindungen geregelt.

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Unterstützung bei der Implementierung sicherer und effizienter Prozesse
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Unterstützung von Unternehmen bei der routinemäßigen Bewertung von Arbeit­nehmer­­erfindungen
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Ermittlung angemessener Erfindervergütung
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Beratung und Verhandlung einvernehmlicher Vergütungs­­verein­barungen
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Beratung und Vertretung im Streitfall vor der Schiedsstelle des DPMA

MEHR INFORMATIONEN

DOWNLOAD

Für detaillierte Informationen habe ich folgende Broschüren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) für Sie zusammengestellt. (Inhaltlich verantworlich ist DPMA.)

Natürlich bin ich auch persönlich für Sie da und berate Sie gerne, sprechen Sie mich einfach an.
Patentanwalt Niko Alexas, Dipl.-Ing., LL.M.

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